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Alkohol und Arzneimittel Einführung Manche Arzneimittel darf man nicht mit Alkohol kombinieren. Bei anderen Arzneimitteln hingegen ist diese Kombination kein Problem. Wenn Sie während der Behandlung mit einem bestimmten Arzneimittel vorzugsweise keinen Alkohol zu sich nehmen, muss dies auf dem Beipackzettel des Arzneimittels erwähnt werden. Alkohol und Arzneimittel können sich auf drei Weisen gegenseitig beeinflussen:
Ein gewarnter Verbraucher... Wie kann der Verbraucher wissen, welches Arzneimittel er nicht mit Alkoholkonsum kombinieren sollte? An erster Stelle über den Apotheker: Er kann darauf hinweisen, dass die Einnahme des verschriebenen Mittels nicht mit Alkoholkonsum kombiniert werden darf. An zweiter Stelle über den Beipackzettel, der auch vor der Kombination von Alkohol mit diesem Arzneimittel warnen kann. Manchmal erwähnt der Beipackzettel auch die Symptome, die in Kombination mit Alkohol auftreten können. Zum Beispiel: "Wenn Sie zu diesem Arzneimittel Alkohol trinken, können Sie mit unangenehmen Auswirkungen wie ein warmes und rotes Gesicht, Übelkeit, Kopfschmerzen, Rückgang des Blutdrucks und Herzklopfen konfrontiert werden." | ![]() |
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