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Alkohol und Arzneimittel
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Einführung

Manche Arzneimittel darf man nicht mit Alkohol kombinieren. Bei anderen Arzneimitteln hingegen ist diese Kombination kein Problem. Wenn Sie während der Behandlung mit einem bestimmten Arzneimittel vorzugsweise keinen Alkohol zu sich nehmen, muss dies auf dem Beipackzettel des Arzneimittels erwähnt werden.

Alkohol und Arzneimittel können sich auf drei Weisen gegenseitig beeinflussen:

  1. Arzneimittel können den Abbau von Alkohol verlangsamen. Dadurch bleibt ein giftiges Abbauprodukt des Alkohols länger im Körper. Dies kann unangenehme Konsequenzen haben, z.B. ein warmes und rotes Gesicht, Übelkeit, Kopfschmerzen, Senkung des Blutdrucks und Herzklopfen.
  2. Alkohol kann den Abbau mancher Arzneimittel verlangsamen, so dass diese länger im Körper bleiben. Daraus kann sich eine Überdosierung eines Arzneimittels ergeben.
  3. Alkohol kann die Wirkung und die Nebenwirkungen bestimmter Arzneimittel verstärken.

 

Ein gewarnter Verbraucher...

Wie kann der Verbraucher wissen, welches Arzneimittel er nicht mit Alkoholkonsum kombinieren sollte? An erster Stelle über den Apotheker: Er kann darauf hinweisen, dass die Einnahme des verschriebenen Mittels nicht mit Alkoholkonsum kombiniert werden darf. An zweiter Stelle über den Beipackzettel, der auch vor der Kombination von Alkohol mit diesem Arzneimittel warnen kann. Manchmal erwähnt der Beipackzettel auch die Symptome, die in Kombination mit Alkohol auftreten können. Zum Beispiel: "Wenn Sie zu diesem Arzneimittel Alkohol trinken, können Sie mit unangenehmen Auswirkungen wie ein warmes und rotes Gesicht, Übelkeit, Kopfschmerzen, Rückgang des Blutdrucks und Herzklopfen konfrontiert werden."


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